DIPL.-KFM. WERNER MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN


Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

—  In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1981  —

Zuletzt geändert durch Art. 15 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13. 12. 2006 (BGBl 2006 I S. 2878)

BGBl. III / FNA 610-10-7

Auf Grund des § 64 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735) wird nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Inhaltsübersicht

[ Eigene Zusammenstellung ]

Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

 

  §§

Anwendungsbereich

 

    1

Sinngemäße Anwendung der Verordnung

 

    2

Mindestgebühr, Auslagen

 

    3

Vereinbarung der Vergütung

 

    4

Mehrere Steuerberater

 

    5

Mehrere Auftraggeber

 

    6

Fälligkeit

 

    7

Vorschuss

 

    8

Berechnung

 

    9

 

 

 

Zweiter Abschnitt. Gebührenberechnung

 

  

Wertgebühren

 

  10

Rahmengebühren

 

  11

Abgeltungsbereich der Gebühren

 

  12

Zeitgebühr

 

  13

Pauschalvergütung

 

  14

 

 

 

Dritter Abschnitt. Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen

 

  

Umsatzsteuer

 

  15

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

 

  16

Dokumentenpauschale

 

  17

Geschäftsreisen

 

  18

Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte

 

  19

Verlegung der beruflichen Niederlassung

 

  20

 

 

 

Vierter Abschnitt. Gebühren für die Beratung
und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

 

  

Rat, Auskunft, Erstberatung

 

  21

Gutachten

 

  22

Sonstige Einzeltätigkeiten

 

  23

Steuererklärungen

 

  24

Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

 

  25

Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

 

  26

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

 

  27

Prüfung von Steuerbescheiden

 

  28

Teilnahme an Prüfungen

 

  29

Selbstanzeige

 

  30

Besprechungen

 

  31

 

 

 

Fünfter Abschnitt. Gebühren für die Hilfeleistung
bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

 

  

Einrichtung einer Buchführung

 

  32

Buchführung

 

  33

Lohnbuchführung

 

  34

Abschlussarbeiten

 

  35

Steuerliches Revisionswesen

 

  36

Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

 

  37

Erteilung von Bescheinigungen

 

  38

Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 

  39

 

 

 

Sechster Abschnitt. Gebühren für die Vertretung
im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

 

  

Verfahren vor Verwaltungsbehörden

 

  40

Geschäftsgebühr (aufgehoben)

 

  41

Besprechungsgebühr (aufgehoben)

 

  42

Beweisaufnahmegebühr (aufgehoben)

 

  43

Verwaltungsvollstreckungsverfahren, Aussetzung der Vollziehung

 

  44

 

 

 

Siebenter Abschnitt. Gerichtliche und andere Verfahren

 

  

Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren

 

  45

Vergütung bei Prozesskostenhilfe

 

  46

 

 

 

Achter Abschnitt. Übergangs- und Schlussvorschriften

 

  

Anwendung

 

  47

Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung

 

  47a

Berlin-Klausel (aufgehoben)

 

  48

Inkrafttreten

 

  49

Anlagen

 

  

Anlage 1: Tabelle A (Beratungstabelle)

 

  

Anlage 2: Tabelle B (Abschlusstabelle)

 

  

Anlage 3: Tabelle C (Buchführungstabelle)

 

  

Anlage 4: Tabelle D Teil a (Landwirtschaftliche Tabelle – Betriebsfläche)

 

  

Anlage 4: Tabelle D Teil b (Landwirtschaftliche Tabelle – Jahresumsatz)

 

  

Anlage 5: Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

 

  

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