Steuerberatergebührenverordnung


Dritter Abschnitt.
Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen

§ 15
Umsatzsteuer.

 1Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. 2Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.

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