DIPL.-KFM. WERNER MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN


Steuergestaltungsberatung

1. Allgemeine Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen zum Thema „Steuergestaltungsberatung” finden Sie hier.

2. Bei Vermögensübergängen von Todes wegen [Nachlaßregelungen]

Geschenke „von warmer Hand” werden immer als erfreuliche Geste empfunden. Bei Geschenken „von kalter Hand” fehlt es nicht nur an der Geste, sie haben auch etwas Unvermeidliches und lassen sich – im nachhinein – keinesfalls mehr gestalten. Durch rechtzeitige Planung und Umsetzung eigener Vorstellungen lassen sich sowohl der eigene Wille als auch bestmöglicher Vermögenserhalt realisieren — Nachlaßregelung. Es bietet sich darüber hinaus regelmäßig an, schon zu Lebzeiten – unter Ausschöpfung von Freibeträgen und Freigrenzen – und in gewissen zeitlichen Abständen Schenkungen (Sach- und / oder Geldschenkungen) vorzunehmen.

3. Bei Vermögensübergängen unter Lebenden

Bei besonderen Vorhaben und Anlässen, insbesondere bei Planung größerer Investitionen [Sach- oder Finanzinvestitionen], jeweils mit Finanzierungs- sowie Risikoberatung und – soweit relevant – Beratung zum Gesellschafts- und Unternehmens- (steuer)recht, zum Beispiel bei

  • Erwerb eines Unternehmens – Einzelheiten
  • Erwerb einer Immobilie [oder Anteilen hieran]
  • Erwerb einer Unternehmensbeteiligung – Einzelheiten
  • Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter
  • Hingabe von Darlehn [feste oder variable Verzinsung]
  • Sonstige Vermögensanlagen [kurz- oder mittelfristig]
 
  • als kapitalmäßige Beteiligung [ohne eigene unternehmerische Betätigung]
 
  • Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, insbesondere an AG oder GmbH
  • Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften, insbesondere als Kommanditist an KG
  • Sonstige Anteilserwerbe
  • als unternehmerische bzw. mitunternehmerische Beteiligung [mit eigener unternehmerischer Betätigung]
 
  • Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, insbesondere an AG oder GmbH
    [z. B. als Gesellschafter-Geschäftsführer]
  • Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften, insbesondere als Komplementär an KG
  • Sonstige Anteilserwerbe
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