Nach deutschem Recht darf jeder seine persönlichen Verhältnisse – innerhalb der bestehenden Rechtsordnung – frei gestalten. Hieraus folgt, daß jeder seine persönlichen Verhältnisse auch derart gestalten darf, daß sich aus eben dieser Gestaltung eine möglichst geringe Steuerbelastung ergibt. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sind eingehende Informationen über die steuerlichen Folgen der jeweiligen Gestaltungsoptionen unabdingbar. Die Beschaffung dieser Informationen – insbesondere bei sich ständig ändernder Gesetzgebung und ihr nacheilender Rechtsprechung – ist schon an sich eine anspruchsvolle Aufgabe und bedarf, wenn man den Blick auch planerisch in die Zukunft richtet, gelegentlich geradezu hellseherischer Fähigkeiten.
Niemand wird jedoch seine persönlichen Verhältnisse, insbesondere nicht sein ökonomisches Handeln, ausschließlich an diesem Ziel ausrichten; in diesem Fall würde niemand mehr einen Gewinn anstreben oder überhaupt Einkünfte erzielen wollen, weil dann dieses Ziel – für sich allein betrachtet – seinen maximalen Erfüllungsgrad erreicht hätte.
Andere Ziele, wie zum Beispiel Gewinn- oder Einkommenserzielung, aber auch Vermögenserhalt bei Vermögensumschichtungen oder Vermögensübertragungen unter Lebenden oder von Todes wegen, um nur einige wenige zu nennen, stehen dem Ziel der Minimierung der Steuerlast mehr oder weniger konträr gegenüber. Hier gilt es, die jeweiligen Ziele gemeinsam mit dem Auftraggeber sorgfältig gegeneinander abzuwägen, zu einem wohlausgewogenem Zielpaket zu bündeln und hieran anschließend geeignete, gesamtzielorientierte Maßnahmen zu empfehlen. Der Begriff der Steuergestaltungsberatung ist also extensiv in dem Sinne auszulegen, als diese darauf abzielt, bei optimierter Gestaltung von Lebens- oder Unternehmenssachverhalten im allgemeinen die Steuerbelastung im besonderen ebenfalls zu optimieren – ceteris paribus also.
Aufgrund der Dynamik des Umfeldes, insbesondere des ökonomischen, politischen, technologischen oder kulturellen Umfeldes, aber auch aufgrund sich möglicherweise ändernder Präferenzen hinsichtlich taktischer oder strategischer Ziele und deren Bewertung, bedarf es eines funktionsfähigen Regelungssystems, das „Gleichgewichtsstörungen” möglichst umgehend ausregelt. Größere und große Unternehmen verfügen zu diesem Zweck über eigene (Stabs-) Abteilungen, die unmittelbar der Unternehmensleitung unterstehen und diese unterstützen, die sich kleinere und mittlere Unternehmen in der Regel aber nicht leisten (können). Diese greifen eher fallweise – und meistens auch erst bei größeren „Gleichgewichtsstörungen” – auf einen externen Sachverständigen, in der Regel auf einen betriebswirtschaftlich besonders qualifizierten Steuerberater zurück.
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