Allgemeine Anmerkungen zur Anfertigung von Steuererklärungen – Einzelheiten
Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen, insbesondere von:
- Einkommensteuererklärungen [inklusive der Ermittlung der Einkünfte];
- Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte von
- Grundstücksgemeinschaften,
- Erbengemeinschaften,
- sonstigen Gemeinschaften;
- Erbschaftsteuererklärungen;
- Schenkungsteuererklärungen;
- Umsatzsteuererklärungen, sofern steuerpflichtige Leistungen im nichtbetrieblichen Bereich
– insbesondere im Bereich „Vermietung und Verpachtung” – erbracht werden;
- Erklärungen zur Feststellung steuerbegünstigter Zwecke [für Körperschaften];
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