| 
 Allgemeine Anmerkungen zur Anfertigung von Steuererklärungen – Einzelheiten 
Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen, insbesondere von: 
    - Einkommensteuererklärungen [inklusive der Ermittlung der Einkünfte];
 
    - Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte von
 
        
            - Grundstücksgemeinschaften,
 
            - Erbengemeinschaften,
 
            - sonstigen Gemeinschaften;
 
         
    - Erbschaftsteuererklärungen;
 
    - Schenkungsteuererklärungen;
 
    - Umsatzsteuererklärungen, sofern steuerpflichtige Leistungen im nichtbetrieblichen Bereich
 – insbesondere im Bereich „Vermietung und Verpachtung” – erbracht werden; 
    - Erklärungen zur Feststellung steuerbegünstigter Zwecke [für Körperschaften];
 
 
 |