DIPL.-KFM. WERNER
MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN
Eintritt als Gesellschafter in ein fremdes Unternehmen
- Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreisvorstellung für die zu übernehmenden Gesellschaftsrechte. Hierbei insbesondere Prüfung der vorgelegten Unterlagen über den Wert des fremden Unternehmens, namentlich seiner künftigen Ertragsaussichten, mit mündlicher Berichterstattung und schriftlichem Erläuterungsbericht.
- Gegebenenfalls Prüfung der vorgelegten Jahresabschlüsse oder Durchführung einer Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und
mittlerer Unternehmen mit mündlicher Berichterstattung und schriftlichem Erläuterungsbericht.
- Hilfestellung bei der Einigung über die Höhe der Gegenleistung für die zu übernehmenden Gesellschaftsrechte.
- Steuerrechtliche, haftungs- und gesellschaftsrechtliche Beratung sowie Aufklärung über gesetzlich bestehende Bekanntmachungs- und Beurkundungspflichten in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens, in das eingetreten werden soll [auf der Ebene der Gesellschaft]:
Einzelunternehmen • Personengesellschaft • Mischform • Kapitalgesellschaft
- Steuerrechtliche, haftungs- und gesellschaftsrechtliche Beratung in Abhängigkeit von der Rechtsnatur des künftigen Gesellschafters [auf der Ebene des Gesellschafters]:
OHG-Gesellschafter bzw. Komplementär • Kommanditist • Stiller Gesellschafter • GmbH-Gesellschafter bzw. Aktionär
- Betriebswirtschaftlich und organisatorisch beratende Begleitung während des gesamten Beitrittsvorgangs.
- Auf besonderen Wunsch auch Übernahme von Treuhandschaften.