— In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 —
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794), das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Untermehmenssteuer-fortentwicklungsgesetz – UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3858) und das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz – StVBG) vom 19. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3922).
BGBl. III / FNA 610-1-3
Überblick
[ Eigene Zusammenstellung ]
Erster Teil. Einleitende Vorschriften
Erster Abschnitt: Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt: Steuerliche Begriffsbestimmungen
Dritter Abschnitt: Zuständigkeit der Finanzbehörden
Vierter Abschnitt: Steuergeheimnis
Fünfter Abschnitt: Haftungsbeschränkung für Amtsträger
Zweiter Teil. Steuerschuldrecht
Erster Abschnitt: Steuerpflichtiger
Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis
Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
Dritter Teil. Allgemeine Verfahrensvorschriften
Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze
1. Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren
2. Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen
3. Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
II. Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten
III. Beweis durch Urkunden und Augenschein
IV. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte
4. Unterabschnitt: Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
5. Unterabschnitt: Rechts- und Amtshilfe
Zweiter Abschnitt: Verwaltungsakte
Vierter Teil. Durchführung der Besteuerung
Erster Abschnitt: Erfassung der Steuerpflichtigen
1. Unterabschnitt: Personenstands- und Betriebsaufnahme
2. Unterabschnitt: Anzeigepflichten
Zweiter Abschnitt: Mitwirkungspflichten
1. Unterabschnitt: Führung von Büchern und Aufzeichnungen
2. Unterabschnitt: Steuererklärungen
3. Unterabschnitt: Kontenwahrheit
Dritter Abschnitt: Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
1. Unterabschnitt: Steuerfestsetzung
II. Festsetzung von Steuermeßbeträgen
3. Unterabschnitt: Zerlegung und Zuteilung
Vierter Abschnitt: Außenprüfung
1. Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
2. Unterabschnitt: Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung
Fünfter Abschnitt: Steuerfahndung (Zollfahndung)
Sechster Abschnitt: Steueraufsicht in besonderen Fällen
Fünfter Teil. Erhebungsverfahren
1. Unterabschnitt: Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
2. Unterabschnitt: Zahlung, Aufrechnung, Erlaß
3. Unterabschnitt: Zahlungsverjährung
Zweiter Abschnitt: Verzinsung, Säumniszuschläge
2. Unterabschnitt: Säumniszuschläge
Dritter Abschnitt: Sicherheitsleistung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen
1. Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
2. Unterabschnitt: Aufteilung einer Gesamtschuld
3. Unterabschnitt: Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
4. Unterabschnitt: Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
6. Unterabschnitt: Verwertung von Sicherheiten
Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
1. Unterabschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
2. Unterabschnitt: Erzwingung von Sicherheiten
Siebenter Teil. Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Erster Abschnitt: Zulässigkeit
Zweiter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
Achter Teil. Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren
Erster Abschnitt: Strafvorschriften
Zweiter Abschnitt: Bußgeldvorschriften
Dritter Abschnitt: Strafverfahren
1. Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
2. Unterabschnitt: Ermittlungsverfahren
II. Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstrafsachen
III. Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft
V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
3. Unterabschnitt: Gerichtliches Verfahren
4. Unterabschnitt: Kosten des Verfahrens
Vierter Abschnitt: Bußgeldverfahren
Neunter Teil. Schlußvorschriften
Anlage zu § 339 Abs. 4: Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher
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