STEUERBERATUNGSGESETZ


Erster Teil. Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt. Lohnsteuerhilfevereine
Zweiter Unterabschnitt. Anerkennung

§ 19
Erlöschen der Anerkennung

 (1) Die Anerkennung erlischt durch

  1. Auflösung des Vereins;
  2. Verzicht auf die Anerkennung;
  3. Verlust der Rechtsfähigkeit.

 (2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Oberfinanzdirektion zu erklären.

 ←  Zurück  →