Erster Teil. Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt. Lohnsteuerhilfevereine
Zweiter Unterabschnitt. Anerkennung
§ 19
Erlöschen der Anerkennung
(1) Die Anerkennung erlischt durch
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Oberfinanzdirektion zu erklären.
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