STEUERBERATUNGSGESETZ


Erster Teil. Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt. Lohnsteuerhilfevereine
Erster Unterabschnitt. Aufgaben

§ 13
Zweck und Tätigkeitsbereich

 (1) Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für ihre Mitglieder.

 (2) Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.

 ←  Zurück  →