DIPL.-KFM. WERNER MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN


Hilfestellung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungspflichten

In der Kanzlei:

  • Laufende Führung der Bücher anhand der vom Mandanten vorbereiteten Belege im Full-Service

Im Mandantenbetrieb:

  • Erstmalige Einrichtung einer Buchführung:
 
  • Anlagenbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • Finanzbuchführung, ggf. inklusive Kontokorrent- und Offene-Posten-Buchführung
  • Laufende Überwachung der Buchführung:
 
  • auf Ordnungsmäßigkeit, also auf Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf inhaltliche und formelle Richtigkeit sowie auf Vollständigkeit – „Wahrheitsgehalt” der Buchführung – Einzelheiten
  • auf Zweckmäßigkeit von Arbeitsabläufen im Bereich Buchhaltung: Aufspüren von Rationalisierungspotential
  • auf Zweckmäßigkeit von Aufbereitung und Auswertung des gewonnenen Zahlenmaterials im Hinblick auf das Informationsziel der Unternehmensführung: „Welche Zahlen braucht der Chef wirklich?”
  • Organisations- und Ablaufanalyse eines bestehenden Buchführungssystems mit schriftlicher Berichterstattung und Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen, gegebenenfalls Durchführung einer zielorientierten Umstrukturierung des Buchführungssystems in Verbindung mit der einheitlichen Festlegung und Dokumentation von Kontierungsrichtlinien
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