Jede Mandantin und jeder Mandant wurde mit ihren / seinen Anliegen ernstgenommen, aber nicht jeder Auftrag wurde angestrebt, sondern gegebenenfalls auch Hilfe zur Selbsthilfe geleistet. – Das schonte das Budget sowohl der Mandantin als auch des Mandanten. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch im weiteren Verlauf dieser Website begrifflich zwischen Mandantinnen und Mandanten nicht weiter unterschieden.
Jeder übernommene Auftrag wurde – mit größtmöglicher Sorgfalt, maximalem Arbeitseinsatz und höchstem Durchsetzungswillen gegenüber den Finanzbehörden – im Sinne des Auftraggebers ausgeführt.
So wurde z.B. eine „einfache” steuerliche Einnahmen-Überschuß-Rechnung mit dem gleichen persönlichen Einsatz erstellt, wie ein umfangreicher Jahresabschluß, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Bericht über die Jahresabschlußerstellung und Lagebericht.
In beiden Fällen wurden – je nach Auftragserteilung – individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen in Tabellenform oder in Form anschaulicher grafischer Darstellungen zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch wurden darüber hinaus auch die Zahlen der vergangenen fünf Jahre mit ihren Veränderungen tabellarisch und grafisch gegenübergestellt und die Veränderungen in allgemein verständlicher Form analysiert. Insbesondere auf negative betriebliche Entwicklungen wurde nicht erst nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, sondern bereits unterjährig jeweils nach Vorliegen der turnusmäßigen Auswertungen der Finanzbuchführung hingewiesen.
Buchführungen wurden – soweit sie nicht vom Mandanten selbst erstellt wurden – ausschließlich in meiner Praxis im Rahmen sogenannter „In-House-Lösungen” erstellt. Hierdurch wurden nicht nur sehr kurze Verarbeitungszeiten erreicht, sondern jeder Mandant erhielt „seinen” individuellen Kontenplan und „seine” betriebswirtschaftliche Auswertung, so daß er jeweils nur die Positionen wiederfand, die er aus seinem Unternehmen auch kannte, unter denen er sich also – auch ohne umfangreiche Erläuterungen – etwas vorstellen konnte: Standard-BWAs, die für alle Mandanten gleich aussahen und zu deren Verständnis der vorherige Besuch besonderer Lehrgänge Voraussetzung war, gab es in meiner Praxis nie.
Bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen wurden nicht nur die einschlägigen steuerrechtlichen, sondern gleichermaßen auch die entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Soweit hierzu Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorlagen, haben diese entsprechende Berücksichtigung gefunden. Die relevanten Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) zu einzelnen Themenbereichen wurden selbstverständlich ebenfalls beachtet.
Im übrigen fand in meiner Praxis stets auch die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer – BOStB – in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
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