Einkommensteuer-Richtlinien 1999


Zu § 15 EStG

H 149

Gewinnerzielungsabsicht.

Verluste über einen längeren Zeitraum sind für sich allein noch kein ausreichendes Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht ( BFH vom 14. 3. 1985 – BStBl. II S. 424).

Patentveräußerung gegen Leibrente.

  a)

durch Erben des Erfinders:
Veräußert der Erbe die vom Erblasser als freiberuflichem Erfinder entwickelten Patente gegen Leibrente, so ist die Rente, sobald sie den Buchwert der Patente übersteigt, als laufende Betriebseinnahme und nicht als private Veräußerungsrente nur mit dem Erttragsanteil zu versteuern, es sei denn, daß die Patente durch eindeutige Entnahmehandlung vor der Veräußerung in das Privatvermögen überführt worden waren ( BFH vom 7. 10. 1965 – BStBl. III S. 666).

  b)

bei anschließender Wohnsitzverlegung ins Ausland:
Laufende Rentenzahlungen können als nachträglich erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Inland steuerpflichtig sein ( BFH vom 28. 3. 1984 – BStBl. II S. 664).

Planmäßige Erfindertätigkeit.

Keine „Zufallserfindung”, sondern eine planmäßige (nachhaltige) Erfindertätigkeit liegt vor, wenn es nach einem spontan geborenen Gedanken weiterer Tätigkeiten bedarf, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern ( BFH vom 18. 6. 1998 – BStBl. II S. 567).

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