Zu § 15 EStG
H 149
Gewinnerzielungsabsicht.
Verluste über einen längeren Zeitraum sind für sich allein noch kein ausreichendes Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht (→ BFH vom 14. 3. 1985 – BStBl. II S. 424).
Patentveräußerung gegen Leibrente.
a) | durch Erben des Erfinders: |
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b) | bei anschließender Wohnsitzverlegung ins Ausland: |
Planmäßige Erfindertätigkeit.
Keine „Zufallserfindung”, sondern eine planmäßige (nachhaltige) Erfindertätigkeit liegt vor, wenn es nach einem spontan geborenen Gedanken weiterer Tätigkeiten bedarf, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern (→ BFH vom 18. 6. 1998 – BStBl. II S. 567).
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