DIPL.-KFM. WERNER
MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN
Zusammenschluß von Unternehmen in einer neuen Gesellschaft
- Steuerrechtliche, haftungs- und gesellschaftsrechtliche Beratung hinsicht der Wahl der Rechtsform der neuen Gesellschaft.
- Hilfestellung bei der Feststellung des Unternehmenswerts des eigenen Unternehmens.
- Prüfung der vorgelegten Unterlagen über den Wert des fremden Unternehmens, namentlich seiner künftigen Ertragsaussichten, mit mündlicher Berichterstattung und schriftlichem Erläuterungsbericht.
- Gegebenenfalls Ermittlung dieser beiden Werte im Rahmen von Unternehmensbewertungen für die zusammenzuführenden Unternehmen unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und
mittlerer Unternehmen mit mündlicher Berichterstattung und schriftlichem Erläuterungsbericht.
- Bei divergierenden Unternehmenswerten Ermittlung der Höhe erforderlicher Ausgleichszahlungen und Prüfung der Angemessenheit der vorgesehenen Beteiligungsquoten an der zu errichtenden Gesellschaft.
- Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes [Strategie-, Finanzierungs- und Steuerkonzept] sowie hierauf aufbauend Aufstellung eines Aktions- und Zeitplans.
- Aufklärung über gesetzlich bestehende Bekanntmachungs- und Beurkundungspflichten.
- Betriebswirtschaftlich und organisatorisch beratende Begleitung während des gesamten Errichtungsvorgangs.
- Auf besonderen Wunsch auch Übernahme von Treuhandschaften.