Zweiter Teil. Steuerschuldrecht
Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis
§ 42
Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) 1Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. 2Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Zurück |