Zweiter Teil. Steuerberaterordnung
Fünfter Abschnitt. Berufsgerichtsbarkeit
Erster Unterabschnitt. Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 90
Berufsgerichtliche Maßnahmen
(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind
(2) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
← | Zurück | → |