- Begleitung einer Prüfung durch die Finanzbehörden, das heißt:
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- fachliche Betreuung einer steuerlichen Außenprüfung – Betriebsprüfung – einschließlich Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung
- Beratung hinsichtlich zweckmäßiger Verhaltensweisen während der Prüfungsdurchführung
- Überwachung der Rechtmäßigkeit der geplanten und tatsächlichen Ermittlungshandlungen
- Führung von bzw. Teilnahme an Zwischen- und Schlußbesprechungen
- Prüfung des Prüfungsberichtes über die vorgenommenen Ermittlungshandlungen und deren Ergebnisse
- summarische Ermittlung der gegebenenfalls zu erwartenden Mehrbelastungen [Betrags- und Zeitrahmen]
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- Begleitung einer Prüfung durch die Rentenversicherungsträger [Umfang wie oben dargestellt]
- Erstellung eines Vermögens- / Finanzstatus oder eines Zwischenabschlusses mit schriftlicher Berichterstattung
- Steuerliche Gestaltungsberatung bei Unternehmenserwerben bzw. Unternehmensveräußerungen
- Steuerliche Gestaltungsberatung bei Zusammenschluß oder Teilung von Unternehmen
- Steuerliche Gestaltungsberatung bei Beteiligung von Kindern des Unternehmers oder anderer Personen am Unternehmen
- Steuerliche Gestaltungsberatung bei Übergabe des Unternehmens an Kinder des Unternehmers oder an andere Personen
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