- Begleitung einer Prüfung durch die Finanzbehörden, das heißt:
  
       
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                   - fachliche Betreuung einer steuerlichen Außenprüfung – Betriebsprüfung – einschließlich Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung
 
                   - Beratung hinsichtlich zweckmäßiger Verhaltensweisen während der Prüfungsdurchführung
 
                   - Überwachung der Rechtmäßigkeit der geplanten und tatsächlichen Ermittlungshandlungen
 
                   - Führung von bzw. Teilnahme an Zwischen- und Schlußbesprechungen
 
                   - Prüfung des Prüfungsberichtes über die vorgenommenen Ermittlungshandlungen und deren Ergebnisse
 
                   - summarische Ermittlung der gegebenenfalls zu erwartenden Mehrbelastungen [Betrags- und Zeitrahmen]
 
                
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    - Begleitung einer Prüfung durch die Rentenversicherungsträger [Umfang wie oben dargestellt]
 
    - Erstellung eines Vermögens- / Finanzstatus oder eines Zwischenabschlusses mit schriftlicher Berichterstattung
 
    - Steuerliche Gestaltungsberatung bei Unternehmenserwerben bzw. Unternehmensveräußerungen
 
    - Steuerliche Gestaltungsberatung bei Zusammenschluß oder Teilung von Unternehmen
 
    - Steuerliche Gestaltungsberatung bei Beteiligung von Kindern des Unternehmers oder anderer Personen am Unternehmen
 
    - Steuerliche Gestaltungsberatung bei Übergabe des Unternehmens an Kinder des Unternehmers oder an andere Personen
 
 
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